Die Gesellschaften werden je nach Kapitalanteil der Stadt Osnabrück in Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen und Minderheitenbeteiligungen unterteilt.
Eigenbetriebe sind Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die - obwohl sie Teil der Kommunalverwaltung sind - über eine vom Haushalt getrennte Wirtschaftsplanung, Buchführung und Rechnungslegung verfügen. Finanzwirtschaftlich gelten sie als Sondervermögen der Kommune.




