Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten ist es, sich "einzumischen", wo immer es um Fragen der Gleichstellung der Geschlechter geht.
Aktive Gleichstellungspolitik bedeutet, Frauen- und Gleichstellungsfragen nicht ins Gleichstellungsbüro abzuschieben. Gleichstellungsrelevante Problemstellungen sind dort zu bearbeiten, wo sie auftreten. Die Gleichstellungsbeauftragte ist dabei kompetente Gesprächspartnerin und verantwortliche Beraterin, aber auch engagierte Vertreterin und sachkundige Expertin.
Im Gleichstellungsbüro kommt es neben der konkreten Beratung und Hilfe für Ratsuchende darauf an, Probleme, Wünsche und Anregungen von grundsätzlicher Bedeutung zu erkennen, aufzugreifen und hierfür das Engagement im Rathaus und an anderen verantwortlichen Stellen einzufordern. Die Gleichstellungsbeauftragte
- ist Anlaufstelle für Anregungen, Fragen und Beschwerden,
- berät vertraulich und unterstützt, macht Mängel bei der Gleichstellung bewusst,
- regt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen an,
- erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und initiiert hierzu konkrete Projekte,
- wirkt an Rats- und Verwaltungsvorlagen mit gleichstellungsrelevantem Inhalt mit,
- geht Beschwerden über Diskriminierung und Benachteiligung nach,
- fördert die Vernetzung vorhandener Angebote,
- kooperiert mit Frauen und Frauengruppen, Verbänden und Gewerkschaften,
- macht Öffentlichkeitsarbeit, um über gleichstellungspolitische Themen zu informieren und deren Forderungen Nachdruck zu verleihen.