Das Schiedsamt wird von einer Schiedsperson (Schiedsmann oder Schiedsfrau) als Ehrenamt ausgeübt. Diese Person wird vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt. Das Schiedsamt hat die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bei bestimmten Straftaten zwischen den Beteiligten zu schlichten.
Die Schlichtungsverhandlung findet regelmäßig in der Wohnung der Schiedsperson statt. In dieser persönlichen Atmosphäre bestehen für die Schiedsfrau beziehungsweise den Schiedsmann gute Voraussetzungen, um eine Einigung zwischen den beteiligten Streitparteien herbeizuführen und den Frieden im Zusammenleben wieder herzustellen.
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
www.schiedsamt.de
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Bezirksvereinigung Osnabrück
www.bds-osnabrueck.de
Niedersächsisches Landesjustizportal - Ratgeber zum Thema Schlichtungsverfahren
www.justiz.niedersachsen.de
Amtsgericht Osnabrück - Schiedsmannswesen
Amtsgericht Osnabrück