Informationen zum Reisepass:
- Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Bearbeitungsdauer:
Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt wird. Über die Fertigstellung des Passes werden Sie per Postkarte benachrichtigt. Wer eine Reise plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob alle Reiseteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügen. Falls nicht, wird empfohlen, den Reisepass spätestens acht Wochen vor Reiseantritt zu beantragen. Die Bundesdruckerei bearbeitet Reisepassanträge im allgemeinen innnerhalb von drei bis vier Wochen, längere Bearbeitungszeiten sind aber im Einzelfall nicht ausgeschlossen.
Für Vielreisende empfehlen wir den Reisepass mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten.(zusätzliche Gebühr siehe unten).
Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, können Sie einen Expresspass beantragen, der bei Antragstellung bis 10 Uhr vormittags innerhalb von 48 Stunden nach Bestelleingang bei der Bundesdruckerei angeliefert wird. Nur wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Wichtige Hinweise für USA-Reisende:
Die visumsfreie Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) ist nur mit einem Reisepass möglich. Der vorläufige Reisepass wird nicht akzeptiert. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen Pass.
Alle seit dem 1. November 2005 von der Bundesdruckerei hergestellten Reisepässe enthalten biometrische Merkmale bezüglich des Gesichtsfeldes. Seit dem 1. November 2007 werden darüber hinaus die Abdrücke der Zeigefinger der rechten und linken Hand erfasst. Die bis einschließlich 31. Oktober 2007 ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe ohne Biometrie gelten bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer und berechtigen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visumsfreien Einreise in die USA.
Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
Benötigte Unterlagen:
- Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass
- ein aktuelles Lichtbild. Anforderungen an das Lichtbild: Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel und Passbildschablone der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos. Sie haben die Möglichkeit, Lichtbilder im Bürgeramt anfertigen zu lassen.
Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus. Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.
Gebühren:
- Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 59 Euro
- Für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 Euro
- Expresspass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 91 Euro
- Expresspass für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 69,50 Euro
- Zusätzliche Gebühr für den 48-Seiten-Pass: 22 Euro





