Bei der Landtagswahl galten Erst- und Zweitstimmen und die Fünfprozenthürde. Der niedersächsische Landtag besteht ab 2008 aus 135 statt 155 Abgeordneten. Mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten hat der Landtag derzeit aber 152 Abgeordnete
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