Was für die einen Ausdruck spontaner Jugendkultur ist, ist für andere ein kostspieliges Ärgernis. Es entstehen für Immobilien-Besitzer hohe Kosten für die Entfernung der Schmierereien, oft müssen Steuergelder aufgewendet werden, wenn öffentliche Gebäude betroffen sind.
Was oft vergessen wird: Ein Sprayer ist ein Täter, der mit empfindlichen Strafen und Regressansprüchen der Geschädigten zu rechnen hat.
Der Kriminalpräventionsrat möchte die
- Öffentlichkeitsarbeit verbessern,
- die Aufklärung über Graffiti und die strafrechtlichen Folgen von illegalem Graffiti intensivieren,
- den repressiven Druck auf Täter verstärken und
- zu einer möglichst umgehenden Beseitigung von Schmierereien ermutigen.
Zielsetzung ist, jede Verschmutzung durch illegales Graffiti zur Anzeige zu bringen. Die Stadt Osnabrück wird gegenüber so genannten Intensivtätern ein Mitführungsverbot von Farbdosen und ähnlichen "Graffiti-Utensilien" aussprechen.
Information und Beratung
Interessierte und Betroffene können sich an die Bürgerberatung (Telefon: 0541 323-3000) wenden.
Den zuständigen Mitarbeiter der Polizei erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
Anzeigen oder Mitteilung über Verdächtige:
- Grundsätzlich erst einmal Telefon: 110
- Polizeiwache 1 (Pagenstecherstraße) Telefon: 0541 327- 4115
- Polizeiwache 2 (Kollegienwall) Telefon: 0541 327- 2115
Information und Sachbearbeitung:
- Telefon: 0541 327-3612 und 327- 3614
Die Malerinnung Osnabrück (Telefon: 0541 88058) steht ebenfalls für eine Vermittlung an fachkompetente Firmen zur Verfügung, um Graffitischäden sach- und umweltgerecht entfernen zu lassen und durch geeignete Bearbeitung der Gebäudeflächen künftigen Schäden vorzubeugen.
Informationen zum Thema erhalten Immobilienbesitzer, Eltern und Lehrer und natürlich potenzielle Sprayer unter den aufgeführten Links.





