Für Familien gibt es verschiedene Arten der finanziellen Förderung.
Die lange Liste, auf der steht, was die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres brauchen, muss abgearbeitet und bezahlt werden. Für viele Familien ist das eine nicht zu bewältigende finanzielle Hürde. Der Gesetzgeber hat eine Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro für ALG-II-Empfänger, beziehungsweise Bezieher von Kinderzuschlag beschlossen.
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Bei Kosten, die im Krankheitsfall entstehen, müssen Sie nicht immer zuzahlen. Weitere Informationen zum Thema Zuzahlungen erhalten Sie von den Krankenkassen.
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Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren worden sind, können Elterngeld beantragen. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro.
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Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr.
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Finanziell schwach gestellte Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger erhalten unter bestimmten Voraussetzungen den Osnabrück-Pass. Dieser bietet Ermäßigungen bei Zoo- und Freibadbesuchen, aber auch bei Kursen der Volkhochschule. Einige Angebote sind sogar kostenlos, wie beispielsweise der Besuch bestimmter Kulturveranstaltungen.
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Ein Kind erhält Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
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