Das Rathaus in Osnabrück.


Wie läuft das Aufstellungsverfahren ab?

Das Aufstellungsverfahren ist in der Regel sehr aufwändig und beansprucht einen längeren Zeitraum. Für sämtliche Flächen im Stadtgebiet werden Aussagen über die zukünftige Nutzung getroffen. Dabei müssen verschiedene Belange berücksichtigt und gerecht gegeneinander abgewogen werden.

Unabhängig davon, ob es sich um einen neuen Flächennutzungsplan oder um ein Änderungsverfahren  handelt, sind folgende zentrale Verfahrensbestandteile identisch:

  • Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, einen Flächennutzungsplan neu aufzustellen oder ihn in Teilbereichen zu ändern.
  • Die Verwaltung erarbeitet den Vorentwurf des Planes und die vorläufige Begründung, die den politischen Gremien vorgelegt werden, damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden beschlossen werden kann.

Frühzeitige Beteiligung

Bereits sehr früh werden die Bürgerinnen und Bürger über die Ziele und Planungen des Flächennutzungsplans informiert. Sie erhalten die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zu den Planungen abzugeben. Nach Abschluss dieser Beteiligung werden von der Verwaltung der Entwurf des Planes und die Begründung erarbeitet.

Planentwurf und Begründung werden erneut den politischen Gremien vorgelegt, damit die Entwurfsoffenlegung beschlossen werden kann. Zum Planentwurf werden den politischen Entscheidungsträgern auch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung vorgelegt. Den politisch Verantwortlichen wird gezeigt, welche Anregungen aufgenommen oder abgelehnt wurden. Die Entscheidung liegt dann bei den politischen Gremien.

Entwurfsoffenlegung

Im Zuge der Entwurfsoffenlegung besteht erneut für die Öffentlichkeit sowie für Behörden die Gelegenheit, den Plan einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Zeitraum und Ort der Offenlegung des Planes werden vorab hier im Internet und in der Neuen Osnabrücker Zeitung unter der Rubrik "Bekanntmachungen" veröffentlicht.

Im Anschluss erarbeitet die Verwaltung die Planung für den Feststellungsbeschluss. In diesem Zusammenhang werden nochmals die Anregungen zum Entwurf geprüft und entweder aufgenommen oder verworfen. Auch hier handelt es sich um Vorschläge, denen die politischen Gremien folgen oder die sie ablehnen können.

Nachdem der Rat den Feststellungsbeschluss gefasst hat, wird der Plan der Genehmigungsbehörde vorgelegt. Die Genehmigungsbehörde hat dann drei Monate Zeit, den Plan oder die Änderung zu genehmigen.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt erlangen der Flächennutzungsplan oder die Änderung Rechtskraft.

 
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Weitere Informationen:
 

Fachbereich Städtebau

Fachdienst Bauleitplanung
Dominikanerkloster
Hasemauer1
49074 Osnabrück

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: nein
Behindertengerechter Zugang: nein
Behindertengerechtes WC: nein

Busverbindung:

S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage, Nikolaigarage

Ansprechpartner

Herr Clodius
Zimmer 109
Telefon 0541 323-4262
Fax: 0541 323-2713


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