Das Rathaus in Osnabrück.


Wie verbindlich ist der Flächennutzungsplan?

Die planerischen Aussagen im Flächennutzungsplan beziehen sich auf das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet. Für die Behörden ist er bindend. Gegenüber Dritten entfaltet er jedoch keine Rechtswirkung. Baurechte für einzelne Grundstücke können somit nicht aus dem Flächennutzungsplan  abgeleitet werden.

Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nutzungen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, müssen also dem Flächennutzungsplan entsprechen.

 
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Weitere Informationen:
 

Fachbereich Städtebau

Fachdienst Bauleitplanung
Dominikanerkloster
Hasemauer1
49074 Osnabrück

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: nein
Behindertengerechter Zugang: nein
Behindertengerechtes WC: nein

Busverbindung:

S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage, Nikolaigarage

Ansprechpartner

Herr Clodius
Zimmer 109
Telefon 0541 323-4262
Fax: 0541 323-2713


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