Das Rathaus in Osnabrück.


Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Bis zum 31. Dezember 2004 war die Ausländerbehörde ausschließlich für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig, die Bundesagentur für Arbeit erteilte die Arbeitsgenehmigungen. Die Betroffenen mussten also zunächst einen Aufenthaltstitel beantragen und sich anschließend wegen einer Arbeitsgenehmigung mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ist dieses Verfahren grundlegend geändert worden. Die Zulassung der Erwerbstätigkeit erfolgt unmittelbar durch die Ausländerbehörde mit der Erteilung des Aufenthaltstitels. Die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit geschieht direkt zwischen den Behörden. Die Antragsteller sparen somit einen Behördengang und bekommen bei der Ausländerbehörde alles aus einer Hand.

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben wir hier einige grundsätzliche Informationen für Sie bereit gestellt:

Staatsangehörige der zum 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) benötigen für eine Übergangszeit weiterhin eine EU-Arbeitsgenehmigung, die durch die Agentur für Arbeit ausgestellt wird.

 Die Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten der EU benötigen keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Deutsch-verheiratete Ausländer und Ausländer, die mit Ausländern verheiratet sind, welche selbst uneingeschränkt erwerbstätig sein dürfen, sind zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit berechtigt.

Sofern die Agentur für Arbeit im Rahmen der Zulassung der Erwerbstätigkeit beteiligt werden muss, ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen. Die Bundesagentur prüft in dieser Zeit, ob nicht andere Arbeitnehmer ein Vorrecht auf die Besetzung der Stelle haben.


Weitere Informationen:
 

Ausländerbehörde

Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49074 Osnabrück
Zimmer 129

Öffnungszeiten:

montags und freitags: 8 bis 12 Uhr
dienstags: 8 bis 16
donnerstags: 8 bis 17.30 Uhr
mittwochs: geschlossen

Barrierefreiheit:

Parkplätze für Behinderte: ja, vor dem Haus und in Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja

Busverbindung:

11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage

Buchstaben A-F:

Frau M. Führing
Telefon: 0541 323-4610
Fax: 0541 323-4189
Herr H. Kupfer
Telefon: 0541 323-4610 
Fax: 0541 323-4189

Buchstaben G-N:

Frau N. Biedermann
Telefon: 0541 323-4610
Fax: 0541 323-4189
Frau M. Overbeck
Telefon: 0541 323-4610
Fax: 0541 323-4189

Buchstaben O-Z:

Frau L. Spelbrink
Telefon: 0541 323-4610
Fax: 0541 323-4189
Frau S. Stegemann
Telefon: 0541 323-4610
Fax: 0541 323-4189

Startseite > Rathaus Online > Einreise und Aufenthalt > Aufenthalt >

Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Suche

Veranstaltungen

Veranstaltungskalender für die Region Osnabrück und das Münsterland

zum Veranstaltungskalender

Bilder, Podcast, Videos

Bildergalerien

Bildergalerien Wie war's? Erfahren Sie es in unserer kleinen Galerie. mehr

Podcast

Podcast Audio-Beiträge der Stadt Osnabrück und des osradios. mehr

Osnabrück im Film

Film Programmkino der ganz besonderen Art. mehr

Soziale Netzwerke

  • YouTube
  • Flickr
  • Myspace
  • Twitter
  • Facebook
  • Google Plus
  • RSS
  • PodCast

Soziale Netzwerke sind wegen zum Teil mangelhaften Datenschutzes in der Kritik. Dennoch wird die Stadt Osnabrück auch weiterhin in den gängigen Sozialen Netzwerken vertreten sein. Bitte beachten Sie dort die jeweiligen Angaben zum Datenschutz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stadt Osnabrück übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der einzelnen Sozialen Netzwerke.