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Wissenswertes A - Z 

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Anmeldung zur Ehe
Die Anmeldung zur Ehe hat das Aufgebot abgelöst. Sie legen alle erforderlichen Dokumente auf dem Standesamt vor und vereinbaren den Termin zur Trauung.
Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie oder Ihr Partner Ihren Hauptwohnsitz nicht in Osnabrück haben, ist eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein.
Aufgebot
Das Aufgebot wurde durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt.
Blumenkinder
Die Blumenkinder sollen Glück und reichen Kindersegen bringen. Sie gehen vor dem Brautpaar und streuen Blumen als Symbole der Fruchtbarkeit.
Brautstrauß
Der Tradition entsprechend ist der Bräutigam für den Brautstrauß verantwortlich. Er wählt die Blumen aus und bestellt den Strauß. Inzwischen entscheidet die Braut häufig mit oder sogar ganz allein. Der Strauß muss zur Braut ebenso passen wie zu ihrem Kleid und zur restlichen Dekoration. Der Bräutigam kann sich einen kleinen Blumenschmuck für das Revers erstellen lassen.
Dimissoriale
Ein Dimissoriale ist eine Erlaubnis und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Heimatpfarramtes, dass die Trauung in einer anderen Kirche vorgenommen werden kann.
Eheschließung
Die Eheschließung kann in Deutschland nur vor einem Standesbeamten erfolgen. Eine kirchliche Heirat allein ist nicht möglich. Sie kann nur im Anschluss an die standesamtliche Trauung erfolgen. Ausländische Mitbürger können unter Umständen vor der diplomatischen Vertretung ihres Landes heiraten.
Hochzeitstanz
Das Brautpaar eröffnet den Tanz. Häufig kommen im Anschluss die Trauzeugen, Eltern und Großeltern dazu. Anschließend ist der Tanz für alle. Der Bräutigam sollte nach Möglichkeit mit allen anwesenden Damen tanzen, die anwesenden Herren sollten die Braut auffordern.
Junggesellenabschied
Vor der Hochzeit feiern beide Partner nochmals getrennt mit ihren Freunden und Freundinnen, die einen lustigen Abend organisieren.
Polterabend Der Brauch, am Abend vor der Hochzeit einen Polterabend zu feiern, stammt bereits aus der Zeit vor Christus. Man zerschlug Krüge, damit der Lärm die bösen Geister vertrieb. Auch heute glaubt man noch, dass Scherben Glück bringen. Ein Polterabend ist sinnvoll, wenn man nicht alle Freunde, Kollegen und Bekannten zur Hochzeit einladen kann oder will.
Rechtsformen der Ehe (Güterstände)
  • Zugewinngemeinschaft
    Treffen die Eheleute keine Vereinbarung, leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Alles, was in die Ehe eingebracht wird, gehört weiterhin jedem Ehepartner allein, was gemeinsam erworben wird, gehört dagegen beiden zu gleichen Teilen.
  • Gütertrennung
    Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung, behält jeder sowohl das mit in die Ehe eingebrachte Vermögen, als auch das, was er nach der Hochzeit erwirbt.
  • Gütergemeinschaft
    Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen, der Eheleute, auch das vor der Hochzeit erworbene, grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum.

Rechtskraft der Ehe Die Rechtskraft der Ehe tritt in dem Moment ein, in dem beide Ehepartner vor dem Standesbeamten laut und deutlich bejahen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Ringe Die Ringe sind das Symbol ewiger Treue und werden von den Brautleuten während der Trauzeremonie getauscht. Dieser Brauch ist so alt wie die Menschheit selbst. Man hat beispielsweise Ringe aus Knochen, Eisen oder Elfenbein gefunden.
Stammbuch Das Stammbuch wird dem Ehepaar nach der Trauung ausgehändigt. Es beinhaltet alle Urkunden der Familie, die im Laufe der Jahre ausgestellt werden, also Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden.
Tischordnung Die Tischordnung ist häufig schwierig. Man muss auf allerlei Rücksicht nehmen. Brautleute, Brauteltern und Trauzeugen sollten natürlich an einem Tisch sitzen. Ebenso gruppiert man Verwandte, Freunde, Kollegen oder Nachbarn. Personen, die einander nicht mögen, sollte man trennen. Die Größe der Tische spielt natürlich auch eine Rolle.
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Geändert am 26.02.2013 12:02