Die Freigabe eines Kindes zur Adoption ist eine Alternative zu einem Schwangerschaftsabbruch und für Paare, die selbst keine Kinder bekommen können, oftmals die einzige Chance zur Elternschaft.
Bringt die Frau das Kind zur Welt, kann sie frühestens nach acht Wochen die Einwilligung zur Adoption erteilen. Für eine Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung beider Elternteile erforderlich. Es besteht jedoch weder das Recht noch die Pflicht zur Beteiligung des leiblichen Vaters, wenn seine Identität nicht festgestellt wurde. Der leibliche Vater kann aber seine Mitwirkung am Adoptionsverfahren erreichen, wenn er glaubhaft macht, biologisch als Vater des Kindes in Betracht zu kommen.
Die Einwilligung der Mutter muss vor dem Notar beurkundet werden und anschließend dem Vormundschaftsgericht zukommen. Sie ist unwiderruflich. Allerdings verliert sie ihre Kraft, wenn die Adoptiveltern ihren Antrag zurücknehmen oder das Vormundschaftsgericht die Annahme versagt. Ferner verliert die Einwilligung ihre Kraft, wenn das Kind nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Wirksamwerden der Einwilligung angenommen wird.
Weitere Informationen:
Öffnungszeiten:
montags: 9 bis 11 Uhr
donnerstags: 16 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
Adresse:
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Geänderte Öffnungszeiten
Adoptions- und Pflegekinderdienst
Christa Heine
Telefon: 0541 323-3231
Fax: 0541 323-153231
Heribert Konermann
Telefon: 0541 323-2429
Fax: 0541 323-152429
Kornelia Kunert
Telefon: 0541 323-3225
Fax: 0541 323-153225
Margitta Löber
Telefon: 0541 323-2577
Fax: 0541 323-152577
Marianne Metzdorf
Telefon: 0541 323-4268
Fax: 0541 323-154268
Carola Weber
Telefon: 0541 323-3031
Fax: 0541- 323-153031