Wenn das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkmal: "aG") oder Blindheit ("Bl") bei Ihnen anerkannt hat, können Sie beim Team Verkehrslenkung der städtischen Straßenverkehrsbehörde einen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Mit diesem Ausweis dürfen Sie dann Behindertenparkplätze nutzen und noch einige weitere Parkvergünstigungen in Anspruch nehmen. Andere Merkmale, wie Gehbehinderung ("G") oder Begleitung ("B"), reichen allerdings in der Regel nicht für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus.
Benötigte Unterlagen bei der Antragstellung:
- Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, aus dem die Merkmale "aG" oder "bl" zu entnehmen sind
- ein Lichtbild für den Parkausweis
Gebühren
Der blaue Parkausweis wird kostenlos ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis allein noch keine Ausnahmeregelungen zum Parken in Anspruch nehmen dürfen. Erst wenn Sie über den blauen Parkausweis für Schwerbehinderte verfügen und dieser im Fahrzeug gut sichtbar ausliegt, dürfen Sie die Behindertenparkplätze nutzen oder die anderen Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Über weitere Möglichkeiten in Sonderfällen informieren Sie die Sachbearbeiter der Verkehrslenkung gern. Bitte rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail.
Weitere Informationen:
Sprechzeiten:
montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 -
Rißmüllerplatz/Heger Tor
Parken:
Stadthausgarage
Bürgerbüro Verkehrslenkung
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Zimmer 110
Zentrale Rufnummer: 0541 323-3330