Im Regelfall benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- einen gültigen deutschen Führerschein, der im Scheckkartenformat vorliegen muss, oder eine EU-Fahrerlaubnis oder eine Fahrererlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Fahrerlaubnis), die dazu berechtigt, das jeweilige Kraftfahrzeug zu fahren
- eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll, benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Ausbildung in Erster Hilfe
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde – Belegart 0 (kann im Bürgeramt oder beim Team Führerscheine beantragt werden)
- einen Nachweis über eine bestandene Ortskundeprüfung brauchen Sie
- für Taxen in dem Gebiet, in dem die Beförderungspflicht besteht
- für Mietwagen oder Krankenwagen für den Ort des Betriebssitzes, wenn dieser Ort mehr als 50000 Einwohner hat.
Nur bei der Ersterteilung und der Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr benötigen Sie zusätzlich:
- ein Gutachten einer Ärztin oder eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung (Leistungsdiagnostik).
Gebühren
42,60 Euro für die Ersterteilung
38 Euro für eine Verlängerung
36 Euro für die Ortskundeprüfung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird immer befristet erteilt. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird.





