Das Rathaus in Osnabrück.

Genehmigung von Werbeanlagen

Werbeanlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die einen Hinweis auf ein Gewerbe oder einen Beruf darstellen oder der Ankündigung oder Werbung dienen und von allgemein zugänglichen Verkehrs- oder Grünflächen sichtbar sind.

Dabei handelt es sich um:

  • Schilder
  • Beschriftungen
  • Bemalungen
  • Lichtwerbung
  • Schaukästen
  • Litfaßsäulen
  • Großplakattafeln

Das Aufstellen oder Ändern solcher Werbeanlagen ist in der Regel ab einer Größe von einem Quadratmeter genehmigungspflichtig. Dabei zählt bei doppelseitigen oder mehrflächigen Anlagen die Gesamtfläche aller sichtbaren Flächen Werbeanlagen dürfen nicht erheblich belästigen, insbesondere nicht durch ihre Größe, Häufung, Lichtstärke oder Betriebsweise oder zu einer Beeinträchtigung des Straßen- und Stadtbildes oder einzelner Gebäude führen.

Erforderliche Unterlagen

Unabhängig von sonstigen Baumaßnahmen, wie beispielsweise Anbau, Umbau, Neubau, oder Nutzungsänderung sind für Werbeanlagen immer eigenständige Bauanträge erforderlich. Der Antrag ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Ihm müssen unter anderem -sofern erforderlich- folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Antragsformular
  • Grundstücksplan (Auszug aus der Liegenschaftskarte oder Lageplan)
  • Zeichnungen mit Darstellung der Werbeanlage Maßstab 1:100 oder Lichtbild bzw. Lichtbildmontage
  • Beschreibung der Werbeanlage
  • Standsicherheitsnachweis (sofern erforderlich)

Kosten:

Die Kosten richten sich nach der Baugebührenordnung.

Die Genehmigungsgebühr beträgt zurzeit für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis fünf Quadratmetern 54 Euro, für Anlagen von fünf bis zehn Quadratmetern Ansichtsfläche 11 Euro je Quadratmeter Ansichtsfläche, für Anlagen über zehn Quadratmetern Ansichtsfläche 110 Euro + 3,70 Euro je Quadratmeter der zehn Quadratmeter übersteigenden Fläche. Bei mehreren gleichen Anlagen sind Ermäßigungen möglich.

Bauantrag für Werbeanlagen:
Weitere Informationen:
 

Adresse:

Stadt Osnabrück
Fachbereich Städtebau
Fachdienst Bauordnung
Lohstraße 6
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 323-4269
Fax: 0541 323-4334
bauordnungosnabrueck.de

Bauberatung, Bauantragsannahme:

Telefon: 0541 323-4275
Fax: 0541 323-2776
bauberatungosnabrueck.de

Sprechzeiten Bauberatung:

montags bis freitags 8.30 - 12 Uhr,
donnerstags 14 - 17.30 Uhr.

 

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: nein
Behindertenberechter Zugang: nein
Behindertengerechtes WC: nein

Parken:

Zwei Besucherparkplätze gegenüber Eingang Lohstraße 6




Weitere Informationen:
 

Fachbereich Städtebau

Fachdienst Bauordnung
Lohstrasse 6
49074 Osnabrück

Öffnungszeiten:

montags und freitags: 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags: 14 bis 17.30 Uhr

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: nein
Behindertenberechter Zugang: nein
Behindertengerechtes WC: nein

Parken:

Zwei Besucherparkplätze gegenüber dem Eingang zur Lohstrasse 6

Telefon: 0541 323-4275
Fax: 0541 323-2776
bauberatungosnabrueck.de

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Aufstellen von Gewerbeanlagen

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