Es gibt in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung zum Unterhaltanspruch eines Kindes gegenüber dem leiblichen Vater. Die verschiedenen Oberlandesgerichte der einzelnen Bundesländer haben teilweise voneinander abweichende Regelungen getroffen. Am bekanntesten ist die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle".
Das für Osnabrück zuständige Oberlandesgericht Oldenburg hat sich bei der Erstellung seiner eigenen Unterhaltsrichtlinien an der "Düsseldorfer Tabelle" orientiert.
Sie finden die Unterhaltsrichtlinien des Oberlandesgerichts Oldenburg mit dem Stand vom 1. Juli 2005 unter dem folgenden Link:
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