Jeder, der dauerhaft von einem körperlichen, psychischen oder geistigen Leiden betroffen ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder beantragen lassen.
Zuständig für die Feststellung der Behinderung und des Grades der Behinderung sowie für die Ausstellung des Ausweises ist das Versorgungsamt Oldenburg, Außenstelle Osnabrück. Der Antrag wird formlos oder mit einem Antragsformular gestellt. Das Antragsformular wird dem Antragsteller bei einem formlosen Antrag zugeschickt. Es ist aber auch bei den Versorgungsämtern, Fürsorgestellen, Sozialämtern und Behindertenverbänden erhältlich.
Weitere Informationen:
Versorgungsamt Oldenburg
Außenstelle Osnabrück
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Sprechzeiten:
montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Barrierefreiheit:
Behindertengerechter Zugang: ja, mittels Fahrstuhl
Behindertengerechtes WC: ja
Behindertengerechtes Parken: ja, Parkplätze mit Zufahrt über die Siebensternstraße
Buslinien:
21, 22, 61, 62 - Versorgungsamt
Telefon: 0541 5845-0
Fax: 0541 5845-297
Ist der Antragsteller im Besitz ärztlicher Befunde, sollten diese direkt mitgeschickt werden. Im Antrag – auch im formlosen – werden alle Beeinträchtigungen eingetragen, die zur Feststellung des Grades der Behinderung führen. Angegeben werden sollten nur Einschränkungen, die von Dauer (länger als sechs Monate) sind. Dem Antrag sollte (ab dem zehnten Lebensjahr) ein Passbild für den Ausweis beigefügt werden. Vor der Antragstellung sollte die betroffene Person mit dem Hausarzt darüber sprechen. Der Antragsteller erhält vom Versorgungsamt eine individuelle Eingangsbestätigung.
Damit das Versorgungsamt einen Ausweis ausstellen kann, müssen Behinderung und Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Um dieses zu können, werden von den behandelnden Ärzten Befunde eingeholt. Nachdem von den einzelnen Behinderungen ein Gesamtgrad der Behinderung errechnet wurde, erhält der Antragssteller einen Feststellungsbescheid. Ab einen Grad der Behinderung von fünfzig Prozent wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Im Ausweis werden je nach Art und Schwere der Behinderung Merkzeichen eingetragen.
Seitenempfehlung verschicken