Schwerbehinderte Menschen mit einem grün-orangen Ausweis (Merkzeichen "G", "aG", "Gl", "Bl" oder "H") erhalten auf Antrag beim Versorgungsamt ein Beiblatt. Wenn die unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen wird, wird das Beiblatt mit Wertmarke ausgegeben. Ohne Wertmarke wird das Beiblatt für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ausgegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch beide Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
Schwerbehinderte Menschen können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen. Diese sind von den festgestellten Merkzeichen und vom Grad der Behinderung abhängig. Unter anderem gibt es folgende Nachteilsausgleich:
- arbeitsrechtliche Vergünstigungen
- steuerrechtliche Ausgleiche
- Parkerleichterungen
- unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Das Versorgungsamt ist im Bereich der Nachteilsausgleiche nur für die Anerkennung der unentgeltlichen Beförderung und für die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen oder Grad der Behinderungen (GdB)) zuständig. Für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche sind die jeweiligen Ämter und Behörden zuständig. Näheres dazu finden Sie unter dem jeweiligen Merkzeichen.
Weitere Informationen:
Versorgungsamt Oldenburg
Außenstelle Osnabrück
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Sprechzeiten:
montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Barrierefreiheit:
Behindertengerechter Zugang: ja, mittels Fahrstuhl
Behindertengerechtes WC: ja
Behindertengerechtes Parken: ja, Parkplätze mit Zufahrt über die Siebensternstraße
Buslinien:
21, 22, 61, 62 - Versorgungsamt
Telefon: 0541 5845-0
Fax: 0541 5845-297