Um Waffen für die Jagd erwerben, besitzen und führen zu dürfen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte
Waffenbesitzkarte
Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte für den Besitz Ihrer Schusswaffen für die Jagd. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie auch zum Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.
Beim Erwerb von Langwaffen beträgt die Eintragungsfrist 14 Tage, beim Erwerb von Kurzwaffen, (zwei Kurzwaffen sind für die Jäger erlaubt), muss ein Voreintrag vorhanden sein, Eintragungsfrist: ebenfalls 14 Tage
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz). Das heißt, man darf nicht innerhalb der letzen fünf beziehungsweise zehn Jahre rechtskräftig verurteilt worden sein. Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft angefordert.
- Persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz), besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
- Sachkunde
- Bedürfnis (Ausnahme: Sie haben die Waffe geerbt).
Den Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses haben Sie selbst zu erbringen. Dies geschieht regelmäßig durch die Vorlage Ihres Jagdscheins oder bei einer Ersterteilung durch Vorlage Ihres Prüfungszeugnisses.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
- Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 25,56 Euro
- Eintragung von Langwaffen 17,90 Euro
- Eintragung einer Kurzwaffe 40,90 Euro
- Eintragung der tatsächlichen Gewalt einer Kurzwaffe 12,78 Euro
- Munitionserwerb für eine Kurzwaffe 25,56 Euro
- Austragung 12,78 Euro je Waffe
Weitere Informationen:
Öffnungszeiten:
montags bis freitags: 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Parkplätze für Behinderte: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
Adresse:
Fachbereich Bürger und Ordnung
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49074 Osnabrück
Herr C. Brunckhorst
Zimmer 238
Telefon: 0541 323-2244
Fax: 0541 323-152244
Frau B. Grothaus
Zimmer 236
Telefon: 0541 323-2398
Fax: 0541 323-152398