Um Waffen für Ihren Schießsport erwerben, besitzen und führen zu dürfen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.
Waffenbesitzkarte
Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen.
Es wird unterschieden zwischen einer grünen oder gelben Waffenbesitzkarte.
Die grüne Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von Kurzwaffen sowie von Langwaffen. Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.
Beim Erwerb von Waffen auf die grüne Waffenbesitzkarte muss jedes Mal ein Voreintrag erfolgen.
Beim Erwerb von Waffen auf die gelbe Waffenbesitzkarte muss kein Voreintrag erfolgen.
In der Regel dürfen innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz). Das heißt, man darf nicht innerhalb der letzen fünf beziehungsweise zehn Jahre rechtskräftig verurteilt worden sein. Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft angefordert.
- Persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz), besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
- Sachkunde
- Bedürfnis
- Zustimmung des zuständigen Landesfachverbandes
- Mindestens 12-monatige Vereinsmitgliedschaft
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
- Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über Bedürfnis, Sachkunde und eine mindestens 12-monatige schießsportliche Betätigung nach überörtlichen Regeln.
Gebühren:
Von Fall zu Fall unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Ansprechperson.
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