Wenn Sie eine Waffe erben, benötigen Sie dafür eine Waffenbesitzkarte
Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit sein. Das Aufbewahren von Munition bei geerbten Waffen ist nicht erlaubt. Nach dem Tod des Erblassers muss innerhalb eines Monats die Stadt informiert werden.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz). Das heißt, man darf nicht innerhalb der letzen fünf beziehungsweise zehn Jahre rechtskräftig verurteilt worden sein. Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft angefordert.
- Persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz), besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Zur Überprüfung der persönlichen Eignung kann ein amts- oder fachärztliches beziehungsweise fachpsychologisches Zeugnis verlangt werden.
Benötigte Unterlagen beim Beantragen der Waffenbesitzkarte:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
- Erbnachweis
- gegebenenfalls Verzichtserklärung der übrigen Erben
- Sterbeurkunde des Erblassers
Gebühren:
Weitere Informationen:
Öffnungszeiten:
montags bis freitags: 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Parkplätze für Behinderte: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
Adresse:
Fachbereich Bürger und Ordnung
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49074 Osnabrück
Herr C. Brunckhorst
Zimmer 238
Telefon: 0541 323-2244
Fax: 0541 323-152244
Frau B. Grothaus
Zimmer 236
Telefon: 0541 323-2398
Fax: 0541 323-152398